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   BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82   

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BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1986,522)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1986 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1986,522)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1986 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1986,522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Klagebefugnis - Versicherungspflichtiger - Genehmigung - Unternehmenstarif - Kfz-Haftpflichtversicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 42; PflVG § 8

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PflichtversG § 8 Abs. 1, Abs. 2; VwGO § 42 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 147
  • NJW 1987, 1837
  • NVwZ 1987, 791 (Ls.)
  • VersR 1987, 320
  • DVBl 1987, 527
  • DÖV 1987, 544
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 08.07.1977 - VII C 72.74

    Erhöhung der Entgelte für das Landen und Abstellen von Kleinluftfahrzeugen auf

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Dem könne nicht entgegengehalten werden, daß die dem Flughafenunternehmer nach § 43 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilte behördliche Genehmigung der von ihm festgelegten generellen Regelung der Flughafenbenutzungsentgelte einen den Flughafen benutzenden Luftfahrtunternehmer nicht in seinen Rechten verletzen könne (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - Buchholz 442.41 LuftVZO Nr. 4), und daß auch der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung durch die dem Vermieter nach § 8 Abs. 4 des Wohnungsbindungsgesetzes erteilte behördliche Genehmigung der Erhöhung der Durchschnittsmiete nicht in seinen Rechten berührt werde (BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226): Im Gegensatz zu diesen Fällen sei nämlich die genehmigte Entgeltregelung im vorliegenden Falle infolge der Erteilung der Genehmigung zwingend und ausnahmslos anzuwenden.

    Ein Kläger kann durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten nur verletzt sein, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis durch den Verwaltungsakt betroffen wird (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 A 17.57 - BVerwGE 10, 122 [BVerwG 28.01.1960 - I A 17/57]; Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O.).

    Für diese Genehmigungen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß sich deren Rechtswirkung darauf beschränkt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Entgeltordnung des Unternehmens als maßgebliche Bemessungsgrundlage für die geforderten Entgelte zu verwenden (Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ; Beschluß vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 203.79 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 75; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juni 1980 - 2 BvR 1430/79 -).

    Es ist anerkannt, daß eine Prüfung der - wie hier - von einer Partei einseitig festgelegten Vertragsordnung durch das ordentliche Gericht nicht wegen dessen Bindung an rechtswirksame Verwaltungsakte ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 1/72 - DVBl. 1974, 558 ; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 43.83

    Klagebefugnis von Mietern einer öffentlich geförderten Wohnung bei Erteilung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Dem könne nicht entgegengehalten werden, daß die dem Flughafenunternehmer nach § 43 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung erteilte behördliche Genehmigung der von ihm festgelegten generellen Regelung der Flughafenbenutzungsentgelte einen den Flughafen benutzenden Luftfahrtunternehmer nicht in seinen Rechten verletzen könne (BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - Buchholz 442.41 LuftVZO Nr. 4), und daß auch der Mieter einer öffentlich geförderten Wohnung durch die dem Vermieter nach § 8 Abs. 4 des Wohnungsbindungsgesetzes erteilte behördliche Genehmigung der Erhöhung der Durchschnittsmiete nicht in seinen Rechten berührt werde (BVerwG, Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226): Im Gegensatz zu diesen Fällen sei nämlich die genehmigte Entgeltregelung im vorliegenden Falle infolge der Erteilung der Genehmigung zwingend und ausnahmslos anzuwenden.
  • BVerwG, 16.07.1968 - I A 5.67

    Frist für Untätigkeitsklagen in Angelegenheiten der Versicherungsaufsicht -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Dem entspricht es, daß - wie dargelegt - die zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungspflichtigen bestehenden Versicherungsverhältnisse nicht Regelungsgegenstand der Tarifgenehmigung sind und deshalb der Prüfbereich des § 8 PflVG von vornherein nicht das individuelle Einzelinteresse der einzelnen Versicherungspflichtigen, sondern das typisierte Interesse der Gesamtheit der Versicherungspflichtigen als Zwangsversicherte und Schuldner der Versicherungsbeiträge erfaßt, das mit den Individualinteressen der einzelnen Versicherungspflichtigen nicht identisch ist (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG 1 A 5.67 - BVerwGE 30, 135 [BVerwG 16.07.1968 - I A 5/67]; dazu auch Papier, JuS 1980, 265 ).
  • BGH, 27.10.1972 - KZR 1/72

    Benutzung eines Flughafens als öffentliche Anstaltsnutzung - Anwendbarkeit des

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Es ist anerkannt, daß eine Prüfung der - wie hier - von einer Partei einseitig festgelegten Vertragsordnung durch das ordentliche Gericht nicht wegen dessen Bindung an rechtswirksame Verwaltungsakte ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 27. Oktober 1972 - KZR 1/72 - DVBl. 1974, 558 ; BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ).
  • BVerwG, 28.01.1960 - I A 17.57

    Anforderungen an die Klagebefugnis - Schutz gegen die Zulassung von

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Ein Kläger kann durch einen Verwaltungsakt in seinen Rechten nur verletzt sein, wenn sein rechtlich geschützter Lebenskreis durch den Verwaltungsakt betroffen wird (BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1960 - BVerwG 1 A 17.57 - BVerwGE 10, 122 [BVerwG 28.01.1960 - I A 17/57]; Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O.).
  • BVerwG, 05.10.1979 - 7 B 203.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zustimmung zur Änderung der

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1986 - 1 A 20.82
    Für diese Genehmigungen ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß sich deren Rechtswirkung darauf beschränkt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, die Entgeltordnung des Unternehmens als maßgebliche Bemessungsgrundlage für die geforderten Entgelte zu verwenden (Urteil vom 8. Juli 1977 - BVerwG 7 C 72.74 - a.a.O. ; Beschluß vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 203.79 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 75; vgl. dazu auch BVerfG, Beschluß vom 10. Juni 1980 - 2 BvR 1430/79 -).
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht berücksichtigt, dass dem Versicherungsnehmer hinsichtlich der für die Wirksamkeit der Prämienerhöhung bis 1994 notwendigen Genehmigung der Aufsichtsbehörde keine verwaltungsgerichtliche Überprüfung eröffnet war, da sie dem einzelnen Versicherungsnehmer gegenüber keine unmittelbaren Rechtswirkungen entfaltete (vgl. BVerfG aaO S. 216 [juris Rn. 13] mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: BVerwGE 30, 135; 75, 147; BVerwG VersR 1996, 1133); für entscheidend hat das Bundesverfassungsgericht gehalten, dass den Versicherungsnehmern eine umfassende tatsächliche und rechtliche Überprüfung der Berechnung der Prämienerhöhungen durch die (Zivil-)Gerichte ermöglicht werden muss.
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Dies ist allerdings dann nicht der Fall, wenn die vom Kläger behaupteten Rechte offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise bestehen oder ihm zustehen können (vgl. etwa BVerwGE 44, 1 ; 75, 147 ; 82, 246 ; Beschluß vom 21. Januar 1993 - BVerwG 4 B 206.92 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 188, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zu Verwaltungsakten, die nicht unmittelbar regelnd in die bestehende Privatrechtslage eingriffen, sondern noch der privatrechtlichen Umsetzung durch den Adressaten bedurften, trotz der absehbaren Auswirkungen des Verwaltungsakts auf die Vertragspartner des Adressaten deren Klagebefugnis stets verneint (vgl. Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG I A 5.67 - BVerwGE 30, 135 ; Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 43.83 - BVerwGE 72, 226 ; Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - BVerwGE 75, 147 ; Urteil vom 22. Februar 1994 - BVerwG 1 C 24.92 - BVerwGE 95, 133 ).

    In Übereinstimmung hiermit hat das Bundesverwaltungsgericht schon früher wiederholt entschieden, dass sich allein aus dem Umstand, dass eine öffentlich-rechtliche Norm, die (auch) die behördliche Kontrolle von Entgelten betrifft, die Interessen derjenigen erwähnt, die die Entgelte zu entrichten haben, nicht ergibt, dass diesem Personenkreis subjektive Rechte eingeräumt werden (vgl. Urteil vom 16. Juli 1968 - BVerwG I A 5.67 - a.a.O. ; Urteil vom 25. November 1986 - BVerwG 1 A 20.82 - a.a.O. ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1986 - 1 A 20.82   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage gegen die aufsichtsbehördliche Genehmigung eines Unternehmenstarifs - Antrag auf Beiladung zum Verfahren - Mitwirkung an der Verwirklichung der Zwecke des Pflichtversicherungsgesetzes - Verhandlungen über einheitliche Versicherungsbedingungen und einheitliche ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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   BVerwG, 10.04.1987 - 1 A 20.82   

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BVerwG, 10.04.1987 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1987,9659)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.1987 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1987,9659)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 1987 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1987,9659)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Tatbestands - Unklarheiten einer Tatbestandsdarstellung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 27.03.1984 - 1 A 23.81

    Einschränkung des unbegrenzten Versicherungsschutzes - Personenschaden -

    Auszug aus BVerwG, 10.04.1987 - 1 A 20.82
    Versicherungsbeiträge, Versicherungsprämien sind Preise für Versicherungsleistungen (vgl. BVerwGE 69, 109 [BVerwG 27.03.1984 - 1 A 23/81]).
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   BVerwG, 18.08.1983 - 1 A 20.82   

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BVerwG, 18.08.1983 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1983,7248)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1983 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1983,7248)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1983 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1983,7248)
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Rechtsprechung
   VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82   

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VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1982,14891)
VG Berlin, Entscheidung vom 08.12.1982 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1982,14891)
VG Berlin, Entscheidung vom 08. Dezember 1982 - 1 A 20.82 (https://dejure.org/1982,14891)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtswegeröffnung als Zulässigkeitsvoraussetzung der Erhebung einer Klage vor einem Verwaltungsgericht; Voraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs bzgl. Verfahren über Freiheitsentziehungen; Prozessrechtliche Ausgestaltung der Rechtswegeröffnung für die ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 93.76

    nachträglicher Rechtsschutz gegen Abschiebehaft - Art. 104 Abs. 2 GG, § 13 Abs. 2

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Ist demnach §,13 Abs. 2 FEVG anwendbar, so folgt daraus, die Unzulässigkeit des Rechtsweges zu den Verwaltungsgerichten, auch für Fälle der vorliegenden Art. Aufgrund dieser Vorschrift ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts nämlich auch dann gegeben, wenn die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach ihrer Erledigung begehrt wird (so BVerwGE 62, 317 [BVerwG 23.06.1981 - 1 C 93.76] [321 ff.]; ebenso Saage-Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 2. Aufl. 1975,§ 13 FEVG Rdnrn. 18 ff.; Dürig in Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, GG, Art. 104 Rdnr. 38; vgl. auch BGH, Ermittlungsrichter, Beschluß vom 7. Februar 1980 - II BGs 26/80 = GA 1981, 223 [224, 227]).
  • BVerfG, 30.01.1968 - 2 BvL 15/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bestimmtheit einer

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Art. 71 Abs. 2 VvB ist kompetenzwidrig; denn der Bundesgesetzgeber hat mit dem Erlaß der Verwaltungsgerichtsordnung von seinem Gesetzgebungsrecht auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit erschöpfend Gebrauch gemacht (BVerfGE 20, 238 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/65] [248 ff.]).
  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvL 15/64

    VwGO-Ausführungsgesetz I

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Art. 71 Abs. 2 VvB ist kompetenzwidrig; denn der Bundesgesetzgeber hat mit dem Erlaß der Verwaltungsgerichtsordnung von seinem Gesetzgebungsrecht auf dem Gebiet der Verwaltungsgerichtsbarkeit erschöpfend Gebrauch gemacht (BVerfGE 20, 238 [BVerfG 11.10.1966 - 2 BvL 15/65] [248 ff.]).
  • Drs-Bund, 12.05.1959 - BT-Drs III/1094
    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Dabei handelt es sich um eine Generalklausel, durch die neben den im 2. Halbsatz der Vorschrift im einzelnen aufgeführten Gesetzen und Verordnungen sämtliche Normen, die das verwaltungsgerichtliche Verfahren betrafen, aufgehoben werden sollten, um damit dem mit dem Erlaß der Verwaltungsgerichtsordnung verfolgten Zweck zu dienen, die Zersplitterung im Verfahrensrecht zu beseitigen und Verfassung und Verfahren der Verwaltungsgerichte im Sinne eines einheitlichen Prozeßrechtes zu regeln (schriftlicher Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucksache 3/1094 S. 2).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 7 A 3.75

    Beschlußfähigkeit des Rundfunkverwaltungsrates - Beaufsichtigung des

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Damit ist früheres Landesrecht, auch soweit es mit den Regelungen der Verwaltungsgerichtsordnung inhaltlich übereinstimmt, obsolet geworden (BVerwGE 54, 29 [BVerwG 06.05.1977 - 7 A 3/75] [34]).
  • BVerwG, 16.06.1970 - I B 34.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Dieser Ansicht schließt sich die Kammer unter Aufgabe ihrer früheren gegenteiligen Rechtsprechung (Urteile vom 15. Dezember 1969 - VG 1 A 127/68 -, vom 7. März 1973 - VG 1 A 16/71 - und vom 19. November 1976 - VG 1 A 274/75 - ebenso OVG Berlin, Urteil vom 11. November 1970 - OVG 1 B 34/70 = NJW 1971, 637 [OVG Berlin 11.11.1970 - OVG I B 34/70]) an.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.1969 - 1 A 127/68
    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Dieser Ansicht schließt sich die Kammer unter Aufgabe ihrer früheren gegenteiligen Rechtsprechung (Urteile vom 15. Dezember 1969 - VG 1 A 127/68 -, vom 7. März 1973 - VG 1 A 16/71 - und vom 19. November 1976 - VG 1 A 274/75 - ebenso OVG Berlin, Urteil vom 11. November 1970 - OVG 1 B 34/70 = NJW 1971, 637 [OVG Berlin 11.11.1970 - OVG I B 34/70]) an.
  • KG, 21.06.1982 - 1 W XX B 3786/82
    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Dabei kann dahinstehen, ob dies bereits aus der Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 1 ASOG Bln folgt, wonach der Richter über Zulässigkeit und Fortdauer der Freiheitsentziehung entscheidet (offengelassen vom KG, Beschluß vom 6. August 1982 - 1 W XX B 3786/82 -, S. 10 f. des amtlichen Umdrucks); denn jedenfalls ergibt sich dies aus der Verweisung des § 19 Abs. 2 Satz 3 ASOG Bln auf das Gesetz über das gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehungen.
  • BGH, Ermittlungsrichter, 07.02.1980 - II BGs 26/80
    Auszug aus VG Berlin, 08.12.1982 - 1 A 20.82
    Ist demnach §,13 Abs. 2 FEVG anwendbar, so folgt daraus, die Unzulässigkeit des Rechtsweges zu den Verwaltungsgerichten, auch für Fälle der vorliegenden Art. Aufgrund dieser Vorschrift ist die Zuständigkeit des Amtsgerichts nämlich auch dann gegeben, wenn die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Freiheitsentziehung nach ihrer Erledigung begehrt wird (so BVerwGE 62, 317 [BVerwG 23.06.1981 - 1 C 93.76] [321 ff.]; ebenso Saage-Göppinger, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 2. Aufl. 1975,§ 13 FEVG Rdnrn. 18 ff.; Dürig in Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, GG, Art. 104 Rdnr. 38; vgl. auch BGH, Ermittlungsrichter, Beschluß vom 7. Februar 1980 - II BGs 26/80 = GA 1981, 223 [224, 227]).
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